So viel verdienen wie wir wollen – Neuregelung Kindergeld ohne 8004€ ab ab 2012
Gestern Abend habe ich zum sicher vierten Mal diesen Artikel herausgesucht um die Arbeitssituation ab 2012 für uns Studenten zu verdeutlichen. Kurzfassung: die Einkommensobergrenze von 8004€ fällt für den Anspruch auf Kindergeld (und BAföG) weg. BAföG-Aktuell.de fasst das so zusammen:
Eine Neuregelung ab 2012 sorgt für eine weitere Entlastung bei den Familien. Bisher (einschließlich 2011) wurde bei volljährigen Kindern das Einkommen angerechnet und sobald es die Freigrenze von 8.004 Euro im Jahr überschritten hat, entfiel der Anspruch. Diese Einkommensfreigrenze für den Kindergeldbezug wurde ab 2012 für volljährige Kinder in der Erstausbildung/ Erststudium aufgehoben, so dass diese bis zum 25. Geburtstag unabhängig von der Höhe ihres Einkommens während der Ausbildung, Kindergeld beziehen werden können.
via BAföG Aktuell
Viele dürfte die Obergrenze bisher nicht tangiert haben. Wenn man aber neben den 1-2 (meist schlecht bezahlten) Praktika in den Semesterferien noch einen Nebenjob oder Werkstudent (max. 20h im Semester / 40h in vorlesungsfreier Zeit) auf Basis eines Stundenlohns arbeitet, wird das sehr schnell kritisch. Diese Neuregelung ist äußerst gut, denn warum sollte ich arbeitswillige Studenten mit einer möglichen Rückzahlung / Aussetzen des Kindergeldes oder anderer Ansprüche bestrafen?

4 Kommentare zu So viel verdienen wie wir wollen – Neuregelung Kindergeld ohne 8004€ ab ab 2012
Schon klar. Trotzdem interessant ob Bachelor/Master als einheitliche Ausbildung und damit Erstausbildung angesehen wird. ;)
na toll. in dem jahr in dem ich 25 werde. hätten die sich das nicht schon früher mal überlegen können?
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/222.php
Fuck that, jetzt wo ich zu alt fürs Bafög werde!